Beschaffungen: Der Ständerat bleibt bei der Revision des Beschaffungsrechts auf Kollisionskurs mit der WTO. Er hat beschlossen, dass bei Beschaffungen auch die Kaufkraft in jenem Land berücksichtigt werden muss, in dem eine Leistung erbracht wird. Laut Finanzminister Ueli Maurer ist das "ganz klar WTO-widrig". Der Ständerat ist aber bereit, das Risiko einzugehen. Schweizer KMU dürften nicht durch Angebote aus Billigländern geschädigt werden, hiess es. Der Nationalrat hatte sich gegen eine entsprechende Vorschrift ausgesprochen. Beim Einsichtsrecht oder bei den Schutzgebühren bleiben weitere Differenzen.
Bankdaten: Das Parlament will die Regeln zum Umgang mit Amtshilfegesuchen auf Basis gestohlener Daten nicht ändern. Der Ständerat hat es als Zweitrat abgelehnt, auf eine Vorlage einzutreten. Das Geschäft ist damit vom Tisch. Die Mehrheit im Parlament kam zum Schluss, mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts erfülle die Schweiz die Vorgaben des "Global Forum" bereits. Demnach kann die Schweiz auf Gesuche auf Basis gestohlener Daten eintreten, wenn der ersuchende Staat diese nicht gekauft und sich nicht sonst treuwidrig verhalten hat. Diese Auslegung erlaubte die Deblockierung zahlreicher Amtshilfegesuche.
Finanzausgleich: National- und Ständerat haben sich auf eine Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichs (NFA) geeinigt. Es handelt sich um einen Kompromiss, den die Kantone unter sich und mit dem Bund ausgehandelt haben. Die Geberkantone werden dadurch entlastet, die Nehmerkantone erhalten eine gesetzlich garantierte Mindestausstattung. Auch der Bund spart dabei Geld. Diese Mittel sollen aber im System bleiben: 140 Millionen Franken sollen während einer Übergangszeit zur Unterstützung der Nehmerkantone verwendet werden. Mit dem gleichen Betrag wird der soziodemografische Ausgleich aufgestockt. Dieses Geld kommt den städtischen Zentren zu Gute.
Banknoten: Alte Banknoten können künftig unbefristet eingetauscht werden. Der Ständerat ist stillschweigend dem Nationalrat gefolgt. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen. Der unbefristete Umtausch soll ab der sechsten Serie gelten, die ab 1976 in Umlauf gebracht wurde. Die 100-Franken-Note ziert ein Porträt des Architekten Francesco Borromini. Die Umtauschfrist würde im Mai 2020 auslaufen. Die Mehrheit im Parlament kam aber wie der Bundesrat zum Schluss, dass eine Frist nicht mehr zeitgemäss ist. 25 Jahre nach dem Rückruf einer Banknotenserie werden 90 Prozent des Gegenwerts der nicht eingetauschten Noten an den Fondssuisse sowie an Bund und Kantone verteilt. 10 Prozent des Gegenwertes bleiben bei der Nationalbank.
Traktanden des Ständerats für Donnerstag, 6. Juni, 08:15-13:00:
| Bern |
Bericht über Motionen und Postulate der Räte im Jahr 2018 (19.006) |
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Postulat zu Bundesrats-Renten (19.3168) |
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Nationalstrassen Ausbau und Unterhalt 2020-2023 (18.066; 19.3422) |
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Staatsrechnung 2018 und Nachtragskredite 2019 (19.003; 19.007) |