(sda) Eine eidgenössische Kommission soll künftig die Qualität im Gesundheitswesen fördern. Nach dreieinhalb Jahren hat das Parlament die entsprechende Vorlage in trockene Tücher gebracht.

Seit Jahren wird darum gestritten, wie die Qualität im Gesundheitswesen verbessert werden könnte. Dabei geht es namentlich um die Finanzierung von Qualitätsprogrammen. Solche unterstützen Spitäler und Ärzte dabei, ihre Behandlungsprozesse zu verbessern, damit Fehler vermieden werden können.

Der Bundesrat hatte dem Parlament Massnahmen vorgeschlagen, die mit einem Krankenkassenzuschlag finanziert werden sollten. Im Ständerat wollte die Mehrheit aber zunächst nichts von der Gesetzesvorlage wissen. Die Nationalratskommission liess daraufhin ein neues Modell ausarbeiten.

Öffentlich- statt privatrechtlich

Im Frühjahr kam es dann zum Durchbruch: Entgegen dem Antrag ihrer vorberatenden Kommission gab die kleine Kammer einer eidgenössischen Qualitätskommission gegenüber einer privatrechtlichen Organisation den Vorzug.

Demnach soll der Bundesrat eine eidgenössische Qualitätskommission einsetzen und deren Mitglieder ernennen. Er muss dabei für eine angemessene Vertretung der Kantone, der Leistungserbringer, der Versicherer, der Versicherten sowie von Fachleuten sorgen. Zudem sollen auch die Patientenorganisationen vertreten sein.

Finanzierung wird gedrittelt

Gemäss dem nun beschlossenen Konzept soll die Kommission Dritte damit beauftragen, neue Qualitätsindikatoren zu entwickeln sowie Studien und Programme zur Qualitätsentwicklung durchzuführen. Gesundheitsminister Alain Berset zeigte sich zufrieden, dass die Notwendigkeit von Qualitätsmassnahmen nicht mehr bestritten wird. Der Bund habe bisher nichts tun können, weil die gesetzliche Grundlage gefehlt habe, sagte er.

Am Mittwoch hat die grosse Kammer nun die letzten verbleibenden Differenzen beim Geschäft bereinigt. Die Lösung punkto Finanzierung sieht nun vor, dass sich Bund, Kantone und Versicherer die Kosten je zu einem Drittel teilen sollen. Der Vorschlag des Ständerats stiess im zweiten Versuch auch im Nationalrat auf Anklang. Zuvor hatte er sich dafür ausgesprochen, dass Bund und Kantone die Kosten je zur Hälfte tragen.

Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.