Mit der Revision wird die Kategorie der apothekenpflichtigen Arzneimittel aufgehoben. Daher soll mithilfe der Motion insbesondere verhindert werden, dass durch die Umteilung der Arzneimittel der Liste C in Liste B zusätzliche Kosten und Aufwände für das Gesundheitssystem entstehen.
In Anbetracht der laufenden Diskussion um wirksame kostendämpfende Massnahmen sollen bei einer Revision Arznei nicht teurer werden dürfen, sagte Motionärin Ruth Humbel (CVP/AG). Sie verwies aber auf das Beispiel eines Hustensirups, der fast doppelt so teuer werden soll. Es sei nicht plausibel, wieso langjährige bewährte Produkte jetzt anders klassifiziert und damit teurer würden.
Der Bundesrat erläuterte in seiner Antwort an die Motionärin, dass wegen der Umteilung 92 Medikamente neu rezeptpflichtig werden. Bei 19 Medikamenten müssten systembedingt die Preise angepasst werden. Die Mehrkosten für die Krankenkassen schätzt er auf 2,5 Millionen bis 5 Millionen Franken. Diese Kostensteigerung sei eine nicht beabsichtigte Folge der Aufhebung einer Abgabekategorie.
Gesundheitsminister Alain Berset versuchte den Rat davon zu überzeugen, die Motion dennoch abzulehnen. Eine Annahme hätte zur Folge, dass eine Sonderregelung im Preissystem für die betroffenen 19 Arzneimittel eingeführt werden müsste, erläuterte er. Dadurch würde das System für alle Akteure komplizierter werden. Berset vermochte den Nationalrat aber nicht zu überzeugen. Der Ständerat wird die Motion auch noch beraten.