(sda) Der Bund wird künftig nicht nur den Bau, sondern auch den Trainings- und Wettkampfbetrieb auf Sportanlagen von nationaler Bedeutung finanziell unterstützen. Der Nationalrat ist am Donnerstag dem Vorschlag von Ständerat Stefan Engler (CVP/GR) gefolgt.

Mit 102 zu 76 Stimmen unterstützte die grosse Kammer die Motion, welcher bereits der Ständerat zugestimmt hatte. Damit muss der Bundesrat eine Grundlage schaffen, mit welcher der Bund neben dem Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung neu auch deren Trainings- und Wettkampfbetrieb unterstützen kann.

Der Nationalrat sieht darin eine Möglichkeit, die Auslastung der Sportanlagen zu verbessern. Zudem gebe es einen grossen volkswirtschaftlichen Nutzen, wenn auf solchen Anlagen etwa Grossveranstaltungen durchgeführt werden, sagte Kommissionssprecherin Aline Trede (Grüne/BE). Die Finanzbeiträge sollten so verteilt werden, dass eine Machtkonzentration verhindert wird.

"Keine Bundesaufgabe"

Eine Minderheit war gegen die Motion, da es nicht Aufgabe des Bundes sei, sich an den Betriebskosten dieser Anlagen zu beteiligen, wie etwa Diana Gutjahr (SVP/TG) sagte. Moniert wurde zudem, dass so Anlagen unterstützt würden, welche betriebswirtschaftlich nicht gut unterwegs seien, meinte Thomas Hurter.

Auch Sportministerin Viola Amherd stellte sich namens des Bundesrats erfolglos gegen die Motion. Sie betonte zwar, dass dem Bundesrat Sportanlagen für den Leistungs- und Breitensport ein grosses Anliegen seien. Mit dem nationalen Sportanlagenkonzept (Nasak) verfüge der Bund über ein bewährtes Instrument zur Förderung nationaler Anlagen.

Dabei werde vorausgesetzt, dass der langfristige Betrieb finanziell gesichert sei und mindestens ein nationaler Sportverband die Nutzung der Anlage vertraglich zusichere. Die Beteiligung an den Betriebskosten sei jedoch keine Bundesaufgabe, die staatliche Sportförderung solle subsidiär erfolgen. Zudem seien im Jahr 2018 bereits Zusatzmittel in Höhe von 15 Millionen Franken für die Sportförderung gesprochen worden.