(sda) Der Bundesrat kann das Unesco-Abkommen für den Schutz des Kulturerbes unter Wasser ratifizieren. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat der Ratifizierung zugestimmt.

Es geht um das Übereinkommen der Unesco von 2001 zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes, das auf alle Gewässer anwendbar ist. Dieses ist seit 2009 in Kraft und wurde bisher von 60 Ländern ratifiziert. Das Abkommen schafft auf hoher See völkerrechtlich verbindliche Regeln zum Umgang mit Kulturerbe unter Wasser. Es soll insbesondere die Plünderung und Ausbeutung von Kulturschätzen unter Wasser verhindern.

In der Schweiz betrifft es namentlich die Pfahlbauersiedlungen, die seit 2011 zum Unesco-Weltkulturerbe gehören, und andere Kulturgüter in Seen, Flüssen oder Mooren. Unter Schweizer Flagge fahrende Hochseeschiffe dürfen das Unterwasser-Kulturerbe nicht beeinträchtigen, die Besatzungen müssten allfällige Funde melden. Die Schweiz ist zudem verpflichtet, auf ihrem Territorium den Handel mit Objekten zu verhindern, die in Verletzung des Übereinkommens behändigt wurden.

Damit das Unesco-Abkommen umgesetzt werden kann, müssen das Kulturgütertransfergesetz und das Seeschifffahrtsgesetz angepasst werden. Der Ständerat stimmte der Vorlage oppositionslos zu.

Ebenfalls genehmigt hat der Ständerat die Ratifikation des Rahmenabkommens des Europarates von 2005 über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft, die Konvention von Faro. Der Vertrag beschreibt konkrete Wege, wie Kulturerbe für alle Bevölkerungskreise genutzt werden kann.

Wer unterzeichnet, bekräftigt seinen Willen, das Potenzial des Kulturerbes zu aktivieren und neue Zugänge dazu zu schaffen. Eine Anpassung von Schweizer Recht ist zur Umsetzung nicht nötig. Gegen das Abkommen gab es ebenfalls keine Opposition. Beide Vorlagen sind damit bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session.