Offen war noch die Frage, ob der Beschluss dem fakultativen Referendum unterstellt werden soll. Der Ständerat wollte das zunächst. Der Bundesrat und der Nationalrat stellten sich dagegen. Nun hat sich der Ständerat angeschlossen. Das Argument lautete, es handle sich um ein Standardabkommen. Die Abkommen mit anderen Staaten seien nicht dem fakultativen Referendum unterstellt worden.
Missbräuchen vorbeugen
Mit dem Abkommen wird die Koordination der Sozialversicherungen zwischen der Schweiz und Kosovo nach einem mehrjährigen Unterbruch wieder geregelt. Inhaltlich entspricht die Vereinbarung den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen und richtet sich nach den internationalen Standards.
Kosovo ist der einzige Nachfolgestaat Jugoslawiens, mit dem die Schweiz bis anhin keine vertraglichen Beziehungen im Sozialversicherungsbereich unterhielt. Das mit dem früheren Jugoslawien abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen hatte der Bundesrat im Verhältnis zu Kosovo im April 2010 beendet. Als Grund nannte er damals gescheiterte Ermittlungen gegen mögliche Betrüger. Die Ermittler waren an Leib und Leben bedroht worden.
Begrenzte Rückwirkung
Kosovarische Staatsangehörige bekamen seither schweizerische AHV- und IV-Renten nicht ins Ausland ausbezahlt. Anstelle von Alters- oder Hinterlassenenrenten konnte auf Wunsch die Rückvergütung der AHV-Beiträge verlangt werden.
Künftig können kosovarische Staatsangehörige im Rentenalter, welche die Rückvergütung der Beiträge nicht verlangt haben, die Rentenzahlung ins Ausland beantragen. Es können jedoch keine rückwirkenden Ansprüche für die Zeit vor April 2010 geltend gemacht werden.