Im Zentrum des nun erledigten Vorstosses stand die Pflicht der Kantone, Bauzonen zu verkleinern, die den Bedarf der nächsten 15 Jahre übersteigen. Vom Kanton Wallis werde schier Unmögliches verlangt, hiess es in der Initiative. Ausdrücklich aufgeführt wurden zwölf Gemeinden, die bedeutende Auszonungen vornehmen müssen.
Der Kanton verlangte daher, dass die Anforderungen des Raumplanungsgesetzes wieder gelockert werden. "Das ist keine Lex Wallis", sagte der Oberwalliser SVP-Nationalrat Franz Ruppen. Die Regelungsdichte nehme auch anderen Kantonen jeden Spielraum. Viele Gemeinden müssten ihre Bauzonen verkleinern. Damit werde ihnen jede Entwicklungsmöglichkeit genommen.
Kommissionssprecherin Silva Semadeni (SP/GR) warnte jedoch erfolgreich vor Schnellschüssen. Die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes brauche Zeit, und es habe zum Ziel, die Zersiedelung einzudämmen. Eine Lockerung des Gesetzes würde dem Volkswillen widersprechen.
Semadeni erinnerte daran, dass auch das Walliser Stimmvolk das kantonale Ausführungsgesetz mit mehr als 70 Prozent Ja-Stimmen angenommen hatte. Dabei handle es sich um eine "pragmatische und den Besonderheiten des Kantons Wallis Rechnung tragende kantonale Ausführung". So seien etwa gewisse Reservezonen erlaubt.
Bei der nächsten Änderung des Raumplanungsgesetzes will der Bundesrat den Spielraum für das Bauen ausserhalb von Bauzonen vergrössern. Das entspricht einem Anliegen des Parlaments. Die Räte haben einem Vorstoss zugestimmt mit der Forderung, die Hürden für die Umnutzung von Scheunen und Ställen zu senken.