Für die Erhöhung der Verjährungsfrist setzte sich Ricklis Parteikollegin Andrea Martina Geissbühler (BE) ein. Die SVP hatte sich bereits bei der parlamentarischen Beratung nach der vom Volk und Stände 2008 angenommenen Unverjährbarkeitsinitiative für die Altersgrenze 16 ins Zeug gelegt.
Die kürzlich bekannt gewordenen Straftaten des Reformpädagogen Jürg Jegge sowie des Regisseurs Roman Polanski brachte das Thema erneut auf die politische Agenda. Ihre Opfer zeigten die Wichtigkeit und Bedeutung der Unverjährbarkeit sexueller Straftaten an Kindern, sagte Geissbühler.
"Sexueller Missbrauch prägt die Opfer ein Leben lang", ergänzte Pirmin Schwander (SVP/SZ). Solche Taten hätten kein Recht auf Vergessen. Heute gilt für Übergriffe an über zwölfjährigen Kindern eine Verjährungsfrist von 15 Jahren.
An dieser wollte die Mehrheit nicht rütteln. Auch wenn jeder Missbrauchsfall betroffen mache, gebe es keinen Grund, die vor Jahren geführte Debatte erneut zu führen, sagte Kommissionssprecherin Andrea Gmür-Schönenberger (CVP/LU).
Mit 96 zu 83 Stimmen wurde die Initiative abgelehnt. Damit ist diese erledigt.