(sda) Der Nationalrat will die Regeln für medizinische Gutachten in der privaten Krankenversicherung nicht verschärfen. Er hat am Dienstag eine parlamentarische Initiative von Pierre-Alain Fridez (SP/JU) abgelehnt.

Dieser wollte im Gesetz eine Garantie verankern, dass medizinische Gutachter "vollkommen unabhängig und frei von Interessenkonflikten sind". Konkret hätten die Versicherer künftig nicht mehr den Gutachter ihrer Wahl aussuchen dürfen, sondern diesen aus einem Pool von anerkannten Fachärztinnen und Fachärzten wählen müssen.

"Mit einer solchen vollkommen neutralen Vermittlungsstelle, die eine zufällige und lediglich nach Sprachkompetenzen limitierte Zuteilung vornähme, gäbe es keinen Interessenkonflikt mehr", sagte Fridez. Dies sei wichtig bei dem grossen Stellenwert medizinischer Gutachten bei Rechtsstreitigkeiten.

Die Mehrheit war dagegen der Ansicht, die vorgeschlagene Lösung sei wenig praktikabel und würde die Qualität der Gutachten nicht verbessern, sondern vor allem hohe Kosten verursachen. Schlechte Gutachten seien zwar ein Ärgernis, kämen in der Praxis jedoch nur selten vor, lautete der Tenor.

Mit 116 zu 61 Stimmen bei 2 Enthaltungen gab der Nationalrat der Initiative keine Folge. Diese ist damit erledigt.