Tuena wollte das Strassenverkehrsgesetz dahingehend ändern, dass alle Ärztinnen und Ärzte den Entscheid über die Fahrtauglichkeit treffen dürfen. Heute dürfen dies nur Ärzte, welche eine zusätzliche verkehrsmedizinische Weiterbildung absolviert haben. Das System war mit dem Verkehrssicherheitspaket Via Sicura eingeführt worden.
Für die Ärzte, welche einen solche Weiterbildung absolvieren wollen, sei dies ein grosser administrativer und finanzieller Aufwand, sagte Tuena. Das sei absurd. Ein Arzt sei ohnehin vom Arztgeheimnis entbunden, wenn er eine Fahruntauglichkeit feststelle, und könne dies den entsprechenden Behörden melden.
Die Ratsmehrheit stellte sich gegen den Antrag. Die heutige Regel habe sich bewährt, zitierte Thomas Hardegger (SP/ZH) die Verwaltung. Eine Änderung sei nicht nötig. Die Initiative ist damit erledigt.