Bigler argumentierte mit der Bedeutung der Bundesverwaltung im politischen Prozess, etwa bei der Vorbereitung von Gesetzen und deren Umsetzung. Die Aktivitäten würden mit hoher Fachkompetenz erledigt, sagte Bigler. Doch auch Präferenzen und Wertvorstellungen spielten eine Rolle.
Es sei aber unmöglich, die politischen Präferenzen der Verwaltungsangehörigen abzuschätzen, da diese - anders als Parlamentsmitglieder - ihre Interessenbindungen nirgendwo registrieren müssten.
Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion. Er erinnerte daran, dass die Bundesangestellten gemäss geltendem Recht die berechtigten Interessen des Bundes wahren müssten. Öffentliche Ämter und gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeiten müssten sie den Vorgesetzten melden.
Finanzminister Ueli Maurer warnte vor administrativem Aufwand und vor einer "Gesinnungsprüfung" bei einer Annahme der Motion. Es sei keine Schande, wenn ein Kaderangehöriger beispielsweise der FDP angehöre oder der SP, sagte er. Es sei eine Führungsaufgabe, dort einzugreifen, wo Angestellte ihre Aufgabe nicht im Interesse des Bundes wahrnähmen.
Der Nationalrat hiess die Motion dennoch gut, mit 128 zu 59 Stimmen. Nun muss noch der Ständerat darüber entscheiden.