Die Rede war von einem "Etikettenschwindel". Wer 10 oder 15 Jahre abgesessen habe, werde bedingt entlassen, wenn er sich im Vollzug wohl verhalten habe und nicht rückfallgefährdet sei, sagte SVP-Nationalrat Pirmin Schwander (SZ). Das sei damit die Höchststrafe für Schwerstverbrecher. Umso lauter sei der Ruf nach Sicherungsmassnahmen wie der Verwahrung.
Der Bundesrat soll daher prüfen, ob die bedingte Entlassung bei besonders schweren Verbrechen für bis zu 30 Jahre oder auch gänzlich ausgeschlossen werden könnte. Er muss auch deutlich längere Freiheitsstrafen als Alternative zur lebenslangen Freiheitsstrafe prüfen.
Die Grüne Sibel Arslan (BS) warf Schwander Populismus vor. Es gebe gar keinen akuten Handlungsbedarf. Das Strafgesetzbuch erlaube eine lebenslange Gefängnisstrafe. Hinzu kommt laut Arslan, dass sich "besonders schwere Straftaten" kaum definieren lassen.
Justizministerin Karin Keller-Sutter erinnerte daran, dass der Bundesrat die Frage aufgrund eines Postulats aus dem Ständerat bereits prüfe. Die lebenslange Freiheitsstrafe sei heute eine Mischung aus Strafe und Massnahme. Nach 15 Jahren verwandle sich eine Freiheitsstrafe in eine Art Verwahrung, das werfe Fragen auf. Der Bericht liegt laut Keller-Sutter 2020 vor. Der Nationalrat nahm das Postulat am Donnerstag mit 112 zu 62 Stimmen an.