(sda) Kantone sollen Löhne von Lehrmeisterinnen und Lehrmeistern bezahlen können, die im Rahmen der Kurzarbeitsentschädigung erwerbstätig bleiben. Der Ständerat hat am Montag eine Motion aus dem Nationalrat mit dieser Forderung angenommen.

Diese war von Nationalrat Manfred Bühler (SVP/BE) eingereicht worden. Er argumentierte, es handle sich um eine einfache Massnahme zur Stärkung der Berufsbildung und der Industrialisierung. Die Mehrheit des Ständerats teilte diese Ansicht. Heute sei die Wirtschaftslage gut, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). Doch in der nächsten Krise könnten solche Lösungen vor allem für exportorientierte KMU zur Überlebensfrage werden.

Der Zürcher FDP-Ständerat Ruedi Noser dagegen hielt den Vorschlag für zu kompliziert. Dieser werde das Problem nicht lösen. Auch der Bundesrat lehnte die Motion ab. Die Arbeitslosenversicherung könne den Lohn von Lehrmeistern schon heute teilweise übernehmen, um deren Stellen zu sichern, erklärte Volkswirtschaftsminister Guy Parmelin. Damit lasse sich das Ziel im Rahmen der geltenden Gesetzgebung erreichen.

Der Ständerat überwies die Motion mit 31 zu 11 Stimmen an den Bundesrat.