In den vergangenen zwei Jahren habe es auf Stufe Bundesrat einzig ein Treffen zwischen dem Aussenminister, dem Bundeskanzler und einer Fifa-Delegation gegeben. An jenem 20. Dezember 2017 sei es "ausschliesslich um Fragen der Fifa bezüglich ihrer Stellung als internationale Nichtregierungsorganisation und damit verbunden um die Anstellung von ausländischem Personal" gegangen.
Weiter hält der Bundesrat fest, dass die Gewinnsteuer von juristischen Personen - auch für die Belange der direkten Bundessteuer - durch die Kantone unter Aufsicht des Bundes veranlagt und bezogen werde. Somit obliege auch der Entscheid über eine Befreiung von der Steuerpflicht den kantonalen Behörden und nicht dem Bund.
Wermuth hatte in der Fragestunde vom Montag neue Recherchen des Westschweizer Fernsehens RTS zum Anlass genommen, den Bundesrat zur Fifa zu befragen. Nach den Medienberichten strebt der Weltfussballverband eine Steuerbefreiung an.
Schon heute kommt die Fifa im Vergleich zu gewöhnlichen Unternehmen in den Genuss eines tieferen Vereinssteueransatzes: Die Zürcher Kantonsratskommission lehnte kürzlich eine Abkehr von dieser Praxis ab. Der Weltfussballverband habe für Zürich eine grosse wirtschaftliche Bedeutung, lautete der Tenor.