Bulgarien gehört zu den wichtigsten Herkunftsländern von Frauen, welche sich in der Schweiz prostituieren und dabei Opfer von Menschenhandel werden können, sagte Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/UR) im Rat.
Zudem seien bulgarische Staatsangehörige in den letzten Jahren mit Einbruchs- und Ladendiebstählen in Erscheinung getreten. Auch Drogen- und Waffenhandel beschäftigen die Polizei. Bulgarische Staatsangehörige seien zudem im Schlepperwesen tätig. Es sei gut, dass der polizeiliche Austausch intensiviert werde.
Gruppierungen und Einzeltäter, welche Opfer aus Bulgarien ausbeuten, stehen im Fokus verschiedener Ermittlungsverfahren der Polizei, sagte zudem Justizministerin Karin Keller-Sutter. Dafür brauchen die Schweizer Strafverfolgungsbehörden gute Kontakte vor Ort und das Vertrauen der dort tätigen polizeilichen Einsatzkräfte.
Das Abkommen mit Bulgarien soll die Bekämpfung dieser Schwerstkriminalität erleichtern, ist jedoch auf alle Kriminalitätsbereiche anwendbar. Es regelt den Austausch von operativen Polizei-Informationen, grenzüberschreitende Observationen und den Einsatz gemischter Ermittlungs- und Arbeitsgruppen.
Das Abkommen schafft auch eine gesetzliche Grundlage für die Stationierung von Verbindungsoffizieren im jeweils anderen Land. Das Abkommen mit Bulgarien sei inhaltlich vergleichbar mit den anderen Abkommen, sagte Keller-Sutter. Das nationale Recht muss dafür nicht angepasst werden.