(sda) Der Bundesrat soll weitere Massnahmen ergreifen, um die Bevölkerung vor Strassenlärm zu schützen. Kantone und Gemeinden sollen auch in Zukunft finanziell unterstützt werden. Dieser Meinung ist der Ständerat.

Er hat am Dienstag eine entsprechende Motion von Claude Hêche (SP/JU) stillschweigend angenommen. Stimmt auch der Nationalrat zu, muss der Bundesrat handeln.

Dieser zeigt sich unabhängig vom Ergebnis bereit, den Nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung weiterzuführen. Analysen hätten aufgezeigt, dass sich dank der Einführung der Programmvereinbarungen im Jahr 2008 die Zahl der Personen, die vor schädlichem Strassenlärm geschützt werden, deutlich erhöht habe.

Damit Art und Umfang der Lärmbekämpfungsmassnahmen ab 2023 definiert werden können, wird der Bundesrat dem Parlament innert nützlicher Frist einen Verpflichtungskredit vorlegen. Die Finanzierung erfolgt nach dem Verursacherprinzip über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV), welche durch die Mineralölsteuer gespeist wird.