Oppositionslos stimmte die kleine Kammer dem Vorstoss von Nationalrat Martin Candinas (CVP/GR) zu. Nun muss der Bundesrat handeln.
Um einen sauberen Registerauszug zu erhalten, könne in einem beliebigen Betreibungskreis nach einer Betreibungsauskunft nachgefragt werden, machte Candinas geltend. Säumige Zahler täten dies bewusst und könnten so Gläubiger oder Vermieter in die Irre führen.
Bundesrat ändert Meinung
Der Bundesrat hatte den Vorstoss einst zur Ablehnung empfohlen mit dem Verweis auf Abklärungen des Bundes für einen nationalen Betreibungsregisterauszug. Ein im Sommer 2018 publizierter Bericht zeigte aber, dass es aufgrund der Komplexität der Materie keine einfache und leicht umsetzbare Lösung für eine schweizweite Betreibungsauskunft gibt.
Dennoch seien Verbesserungen möglich, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Der Bundesrat unterstütze deshalb nun die Motion.
Die heutige Situation sei unbefriedigend, sagte auch Ständerat Beat Rieder (CVP/VS). Er warnte im Namen der einstimmigen Rechtskommission davor, dass die Suche nach der Maximallösung letztlich dazu führe, dass gar nichts unternommen werde. Die Umsetzung der Motion sei ein erster Schritt.
Zentrales Betreibungsregister
Erst vor zwei Wochen hatte auch der Nationalrat zum Ausdruck gebracht, dass er die unterschiedlichen Betreibungsregister in der Schweiz zusammenführen will. Er stimmte einer parlamentarischen Initiative von Erich Hess (SVP/BE) knapp zu.
Doch es gab auch Kritik: Bis zur Lösung des Problems würde es Jahre dauern. Diese würde zudem hohe Kosten verursachen. Es gebe andere Wege, so etwa einen Abgleich der Gläubigerdaten mit den Einwohnerdaten.