(sda) Das Parlament verlangt vom Bundesrat, dass das Pflegematerial wieder von den Krankenkassen vergütet wird. Die Unterscheidung zwischen Selbst- und Personalanwendung soll dabei fallengelassen werden.

Wegen eines Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts müssen Krankenkassen Pflegematerial wie Wundverbände oder Spritzen nicht mehr separat vergüten. Die Kosten bleiben an Pflegeheimen, Spitexorganisationen und letztlich an Kantonen oder Gemeinden hängen.

Das soll sich wieder ändern. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat eine entsprechende Motion oppositionslos angenommen. Die kleine Kammer folgte damit ihrer Gesundheitskommission.

Die Kommission nehme zur Kenntnis, dass die Arbeiten bereits angelaufen seien und der Bund die Bedürfnisse der betroffenen Kreise kenne, sagte Sprecher Joachim Eder (FDP/ZG). Er hoffe auf eine schnelle Lösung.

Der Bundesrat hatte sich zunächst dagegen gewehrt, dass Pflegematerial separat abgerechnet wird. Nun ist er daran, eine Neuregelung aufzugleisen.

Diese wird gegebenenfalls eine gesonderte Lösung für unterschiedliche Kategorien von Pflegematerialien vorsehen und die stationäre und ambulante Pflege differenziert behandeln. Zu diesen Aspekten äussert sich die Kommission erst, wenn ein Gesetzesentwurf vorliegt.