(sda) Der Ständerat will Vermittlerprovisionen nicht nur in der Grundversicherung, sondern auch in der Zusatzversicherung beschränken. Er hat am Donnerstag einer vom Nationalrat abgeänderten Motion stillschweigend zugestimmt.

Nur mit dem Einschluss der Zusatzversicherung könnten übermässige Provisionen wirkungsvoll unterbunden werden, sagte Kommissionssprecher Joachim Eder (FDP/ZG). Die Provisionen seien in diesem Bereich um ein Vielfaches höher. Zudem liessen sich Grund- und Zusatzversicherung in der Realität kaum trennen.

National- und Ständerat hatten sich bereits dafür ausgesprochen, dass etwas gegen lästige Anrufe von Krankenkassenmaklern unternommen werden muss. Mit einer allgemeinverbindlichen Branchenlösung sollen die telefonische Kaltakquise - Anrufe ohne Absprache oder ohne dass eine Geschäftsbeziehung besteht - verboten werden können. Diese soll auch Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vereinbarung vorsehen.

Der Nationalrat fügte der Motion aber zu, dass sie auch für Anrufe zur Gewinnung von Neukunden im Bereich der Zusatzversicherung gelten soll. Der Ständerat stimmte wie Sozialminister Alain Berset dem Antrag zu, die abgeänderte Motion anzunehmen. Diese geht nun an den Bundesrat zur Umsetzung.