(sda) Straftaten, die von Angestellten der Flugsicherung begangen werden, sollen der Bundesgerichtsbarkeit unterstellt werden. Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat überwiesen, mit der auch der Bundesrat einverstanden ist.

Die Motion von Nationalrat Martin Candinas (CVP/GR) verlangt, das Luftfahrtgesetz anzupassen. Demnach sollen strafbare Handlungen, die an Bord eines Luftfahrzeuges oder im Zusammenhang mit Flugunfällen oder schweren Vorfällen begangen worden sind, der Bundesstrafgerichtsbarkeit unterstellt werden.

Dies gilt laut Candinas heute für Vorfälle an Bord von Flugzeugen. Doch für alle anderen strafbaren Handlungen im Luftrecht - an denen Flugsicherungspersonal beteiligt sein könne - seien die Kantone zuständig. Die damit verbundene uneinheitliche Behandlung der Fälle sei ein Problem, schrieb Candinas.

Die Konferenz der Staatsanwälte habe sich zum Vorschlag nicht geäussert, berichtete Stefan Engler (CVP/GR), Vizepräsident der Verkehrskommission, im Rat. Man gehe deshalb davon aus, dass von dieser Seite kein Widerstand zu erwarten sei.

Der Bundesrat erklärte sich mit dem Anliegen einverstanden. Er anerkenne das Bedürfnis, die Verfolgung von strafbaren Handlungen, die zu einem Flugunfall oder schweren Vorfall geführt haben, der Bundesstrafgerichtsbarkeit zu unterstellen, beantwortete er den Vorstoss.