Der Motionär wies auf einen Bericht des Bundesrates hin, der Handlungsbedarf aufgezeigt habe. In der Praxis komme es immer wieder zu Problemen.
Gemäss dem Gutachten im Auftrag des Bundesrates fehlen etwa Regeln zur Errichtung von Stockwerkeigentum vor Erstellung des Gebäudes. Wünschenswert wäre zudem die Einführung einer Bestimmung, welche für die Verlängerung eines Baurechts statt Einstimmigkeit lediglich einen Mehrheitsbeschluss seitens der Stockwerkeigentümergemeinschaft vorschreibt.
Der Bundesrat zeigte sich mit der Motion einverstanden. Dagegen stellte sich Hauseigentümer-Präsident Hans Egloff (SVP/ZH). Die Regeln liessen den Gemeinschaften bewusst Spielraum, argumentierte er. Das geltende Recht sei angemessen. Der Rat nahm den Vorstoss aber mit 108 zu 63 Stimmen bei einer Enthaltung an. Dieser geht nun an den Ständerat.