Im Kanton Uri betrifft die Verfassungsänderung die Gerichtsorganisation. Im Kanton Basel-Landschaft geht es um die Wahl der Zivilkreisgerichte. Neu werden diese nicht vom Volk, sondern vom Landrat gewählt. Im Kanton Aargau erhalten Auslandschweizerinnen und -schweizer das Wahlrecht für die Ständeratswahlen.
Über die geänderten Kantonsverfassungen muss noch der Nationalrat entscheiden.