(sda) Der Ständerat hat am Donnerstag die geänderten Kantonsverfassungen von drei Kantonen oppositionslos genehmigt. Er kam wie der Bundesrat zum Schuss, dass die Verfassungsänderungen dem Bundesrecht nicht widersprechen. In diesem Fall werden sie gewährleistet.

Im Kanton Uri betrifft die Verfassungsänderung die Gerichtsorganisation. Im Kanton Basel-Landschaft geht es um die Wahl der Zivilkreisgerichte. Neu werden diese nicht vom Volk, sondern vom Landrat gewählt. Im Kanton Aargau erhalten Auslandschweizerinnen und -schweizer das Wahlrecht für die Ständeratswahlen.

Über die geänderten Kantonsverfassungen muss noch der Nationalrat entscheiden.