Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat eine Motion mit dieser Forderung angenommen. Der Vorstoss stammt von der Gesundheitskommission des Nationalrats. Ihrer Meinung nach läuft bei der 2012 eingeführte freien Spitalwahl noch nicht alles rund.
Ein Problem ist der Tarif, der bei Behandlungen in einem Spital ausserhalb des Wohnkantons angewendet wird. Vergütet wird grundsätzlich der Tarif des Wohnkantons. Einige Kantone wenden in diesen Fällen jedoch zu tiefe Tarife an. Dem soll nun ein Riegel geschoben werden. Der Ständerat nahm die Motion oppositionslos an.
Abgelehnt hat der Ständerat hingegen die Forderung, dass gemeinwirtschaftliche Leistungen von Spitälern wie etwa Forschung oder universitäre Lehre dem Beschaffungsrecht unterstellt werden. Die Motion der SVP, die der Nationalrat angenommen hatte, wurde ohne Gegenstimme abgelehnt.
Es handle sich um Millionenzahlungen, die heute in grösster Intransparenz und freihändig geschähen, hatte SVP-Nationalrätin Verena Herzog (TG) ihre Motion begründet. Durch die Ausschreibung gemeinwirtschaftlicher Leistungen liessen sich Preisvorteile und Effizienzgewinne zugunsten der kantonalen Finanzen erzielen.
Es gebe Handlungsbedarf bei der Transparenz, sagte Kommissionssprecherin Pascale Bruderer (SP/AG). Die Motion sei aber der falsche Weg. Gesundheitsminister Alain Berset erinnerte daran, dass die Gesundheitsversorgung Sache der Kantone sei. Der Bund habe in der Frage keine Regelungskompetenz.