(sda) Der Ständerat hat noch nicht entschieden, ob eine Ombudsstelle für Kinderrechte geschaffen werden soll oder nicht. Er beschloss am Donnerstag, eine Motion von Ruedi Noser (FDP/ZH) an seine Kommission zurückzuschicken. Der Rat nahm einen entsprechenden Ordnungsantrag an.

Die Kommission soll das Anliegen noch einmal prüfen, und zwar im Zusammenhang mit der geplanten Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Die Kommission hatte sich gegen die Schaffung einer Ombudsstelle ausgesprochen.

Noser fordert eine von der Verwaltung unabhängige Ombudsstelle, die allen Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre aus der ganzen Schweiz sowie ihnen nahestehenden Personen niederschwellig zugänglich sein sollte.

Ihre Aufgabe wäre es, Kinder bezüglich ihrer Rechte zu informieren und zu beraten und so für sie den Zugang zur Justiz sicherzustellen. Wenn nötig, sollte die Ombudsstelle auch zwischen dem Kind und staatlichen Stellen vermitteln und Empfehlungen aussprechen. Eine solche Stelle sei unabdingbar, um die Rechtsansprüche von Kindern einzulösen, argumentierte der Motionär.

Genügend Angebote

Der Bundesrat sieht dies anders. Kinder könnten heute eine unabhängige und unentgeltliche Rechtsvertretung durch im Kanton tätige Kinderanwältinnen und Kinderanwälte in Anspruch nehmen, schrieb er in seiner Stellungnahme zum Vorstoss.

Bei angeordneten Schutzmassnahmen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) oder des Gerichts hätten sie auch die Möglichkeit, sich an die 2017 geschaffene, unabhängige Informations- und Beratungsstelle Kescha zu wenden.

Zudem stehe das niederschwellige Informations- und Beratungsangebot von Pro Juventute - Telefon 147 - den Kindern und Jugendlichen rund um die Uhr zur Verfügung. Er halte die Koordination der verschiedenen existierenden Stellen für zielführender als die Schaffung einer weiteren Bundesstelle, schrieb der Bundesrat.