Die Ihra, der auch die Schweiz angehört, hatte 2016 eine Antisemitismus-Definition verabschiedet. Diese lautet wie folgt:
"Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein."
Mittlerweile hätten viele europäische Länder diese Definition übernommen, stellte Rechsteiner fest. Das Europäische Parlament habe seine Mitgliedstaaten dazu aufgerufen. Antisemitismus gebe es immer noch, auch in der Schweiz, gab Rechsteiner zu bedenken. Ein Ja zum Postulat wäre ein wichtiges Zeichen - auch gegen andere Formen von Diskriminierung, Hetze und Rassismus.
Auch Bundesrat Alain Berset stellte fest, der Antisemitismus sei eine Bedrohung. Der geforderte Bericht könnte als Basis für Diskussionen und Massnahmen dienen.