Die Krankenversicherer hatten gegenüber der "NZZ am Sonntag" angekündigt, im Jahr 2020 würden die Prämien für viele Kunden sinken oder zumindest nicht steigen. Diese Aussagen zur Prämienentwicklung seien "juristisch in der Grauzone", schreibt der Bundesrat in seiner am Montag veröffentlichten Antwort auf eine Frage aus dem Nationalrat.
Eine solche Kommunikation störe den noch nicht abgeschlossenen Genehmigungsprozess. Sie könne zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Zudem könne sie Versicherte zu verfrühten, falschen Entscheidungen verleiten.
"Das Bundesamt für Gesundheit toleriert ein solches Vorgehen der Kassen nicht und hat zum Schutze der Versicherten umgehend bei den betreffenden Versicherern interveniert", schreibt der Bundesrat. Damit solche Äusserungen künftig strafbar würden, müsste das Gesetz angepasst werden. "Der Bundesrat ist bereit, diese Frage zu prüfen."
Erkundigt hatten sich die SP-Nationalrätinnen Bea Heim (SO) und Barbara Gysi (SG). Sie wollten wissen, wie der Bundesrat den Verstoss beurteile und was es brauche, um dem Gesetz eine bessere Nachachtung zu verschaffen.