(sda) Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erhebt Daten bei den Krankenkassen, um die Kostenentwicklung im Auge zu behalten. Der Ständerat hat am Dienstag als Erstrat einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die regeln soll, zu welchem Zweck Daten in welcher Form geliefert werden dürfen.

Das Bag erhebt seit 2014 bei den Versicherern anonymisierte Daten. Es nutzt diese, um die Kostenentwicklung in der Grundversicherung zu überwachen und die Versicherer zu beaufsichtigen. Erarbeitet hatte die Vorlage die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK).

Grundsätzlich zusammengefasst

Die Daten müssen grundsätzlich zusammengefasst weitergegeben werden. Nur unter genau definierten Voraussetzungen und in Ausnahmefällen soll das BAG anonymisierte Daten pro einzelne Versicherte erhalten - etwa zur Überwachung der Kosten nach Art und Erbringer medizinischer Leistungen und als Entscheidungsgrundlage für allfällige Massnahmen.

Ebenso können individualisierte Daten zur Evaluation des Risikoausgleichs sowie für die Aufsicht über die Kassen verlangt werden. Die Aufsichtsbehörde muss aber garantieren, dass die Anonymität der Versicherten gewahrt wird.

Das nicht auszuschliessende Risiko einer Re-Identifikation der Versicherten müsse möglichst klein gehalten werden, sagte Joachim Eder (FDP/ZG), auf dessen Initiative der Gesetzesvorschlag zurückgeht. Deshalb müssten Daten falls immer möglich aggregiert dem BAG übergeben werden.

Daten zur Beurteilung von Wirtschaftlichkeit und Qualität von Arzneimitteln sowie Mittel und Gegenstände sollen vorläufig nur aggregiert geliefert werden dürfen. Die Kommissionsmehrheit drang mit 23 zu 15 Stimmen durch.

Datenstrategie abwarten

Zunächst sollte die Datenstrategie abgewartet werden, sagte Kommissionssprecher Erich Ettlin (CVP/OW) zum Antrag. Auch Joachim Eder plädierte für eine Schritt-für-Schritt-Strategie.

Die Minderheit und auch der Bundesrat hingegen wollen zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Medikamenten sowie Mitteln und Gegenständen auch Individualdaten zulassen. Hans Stöckli (SP/BE) sagte dazu, dass dort, wo die Kosten hoch seien, alles unternommen werden sollte, um sie im Griff zu behalten.

Zu den Kosten von Arzneimitteln sowie Mitteln und Gegenständen gebe es immer wieder Diskussionen, begründete Gesundheitsminister Alain Berset die Position der Landesregierung. Die individuellen Daten seien nötig, wenn man wissen wolle, wie sich Preissenkungen bei Arzneimitteln auf deren Konsum auswirkten.

Die vom Ständerat mit 39 zu 0 Stimmen unterstützte Vorlage geht nun an den Nationalrat.