(sda) Die Anwendung von biologischen und blind machenden Laserwaffen sowie von Waffen, die durch Splitter verletzen oder die im Körper durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können, soll als Kriegsverbrechen eingestuft werden.

Der Nationalrat hat am Mittwoch als Erstrat mit 106 zu 57 Stimmen aus der SVP-Fraktion die entsprechende Änderung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs gutgeheissen. In der Schweiz und im humanitären Völkerrecht steht die Verwendung dieser drei Waffentypen schon seit 2011 unter Strafe.

Mit Aufnahme dieser Waffentypen in das Römer Statut könnten entsprechende Handlungen auch vor dem Strafgerichtshof in Den Haag als Kriegsverbrechen geahndet werden, schrieb das Aussendepartement EDA zu der Vorlage.

Die Vertragsstaaten des Römer Statuts hatten im Dezember 2017 entschieden, die drei Waffentypen im entsprechenden Artikel zu ergänzen. Die Schweiz als Vertragsstaat habe diesen Entscheid mitgetragen, so das EDA. Eine Gesetzesänderung erfordert die Vorlage nicht. Die Zuständigkeit des Strafgerichtshofes werde erweitert.

Mit der Ratifikation würde die Schweiz sowohl bei der Prävention von Kriegsverbrechen als auch beim besseren Schutz von Zivilpersonen und Personen in Kampfhandlungen einen Beitrag leisten. Das Parlament muss die Änderung genehmigen, bevor der Bundesrat sie ratifizieren kann. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

Das Römer Statut von 1998 ist die völkerrechtliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs. Dieser ist für die Beurteilung der schwersten Verbrechen zuständig, welche die Gemeinschaft als Ganzes berühren. Dies sind Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggressionen. Das Römer Statut zählt 122 Vertragsstaaten, die Schweiz ratifizierte es 2001.