(sda) Der Bund soll prüfen, wie er Kantone und Gemeinden bei der Sprachförderung von fremdsprachigen Kindern vor dem Eintritt in den Kindergarten unterstützen kann. Das fordert das Parlament. Der Ständerat hat eine Motion von  LDP-Nationalrat Christoph Eymann (BS) oppositionslos überwiesen.

Frühe Sprachförderung könne als Massnahme zur Integration begründet werden, hatte Eymann, der ehemalige Präsident der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) im Vorstoss argumentiert. Sie sei im Interesse der Betroffenen und auch der Schweiz. Der Bund sei legitimiert, in diesem Bereich aktiv zu werden.

Das Ziel von 95 Prozent Abschlüssen auf der Sekundarstufe II - beispielsweise eine Berufslehre oder eine Matura - werde bei in der Schweiz geborenen Ausländern nicht erreicht. Mit Sprachförderung herkunftsbedingte Defizite wettzumachen, könne die Bildungschancen erheblich verbessern.

Der Bundesrat erklärte sich mit dem Auftrag einverstanden. Bildungsminister Guy Parmelin wies auf gesetzliche Bestimmungen für die verbesserte Integration hin. Dazu könne auch die frühe Sprachförderung gezählt werden. Der Nationalrat hatte die Motion in der Frühjahrssession angenommen.

Abgelehnt hat der Ständerat hingegen eine Standesinitiative des Kantons Thurgau. Diese verlangt, dass Fremdsprachige die Kosten für Übersetzungen oder Zusatzunterricht tragen müssen, die sie durch mangelnde Integrationsbemühungen verursachen.

Der Rat folgte oppositionslos seiner Bildungskommission. Diese wollte Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts nicht in Frage stellen und lehnte die geforderte Verfassungsänderung ab. Die Thurgauer Standesinitiative geht an den Nationalrat.