(sda) Die Räte sind sich noch nicht einig darüber, ob Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, höhere Steuerabzüge als heute geltend machen dürfen. Der Nationalrat beharrt in der dritten Beratungsrunde darauf. Nun ist wieder der Ständerat am Zug.

Die kleine Kammer will den allgemeinen Kinderabzug bei der Bundessteuer nicht von heute 6500 auf 10'000 Franken erhöhen, entschied am letzten Donnerstag mit 22 gegen 21 Stimmen allerdings relativ knapp. Im Nationalrat hätten SP, Grüne und GLP dem Ständerat folgen wollen, unterlagen aber am Mittwoch mit 126 zu 67 Stimmen bei einer Enthaltung.

Ratslinke kritisiert FDP

Kritik von SP und Grünen musste in der dritten Beratungsrunde im Nationalrat die FDP einstecken. Sie hatte in der zweiten Runde noch die Minderheit unterstützt, sich nun aber mit einzelnen Abweichlern auf die Seite der Mehrheit geschlagen. "Offenbar ist man in der heissen Phase des Wahlkampfs schnell bereit, Haltungen über Bord zu werfen", sagte Minderheitssprecherin Prisca Birrer-Heimo (SP/LU).

Ganz dreist sei die Behauptung, man wolle den Mittelstand entlasten. "Vom höheren Kinderabzug profitierten jene mit den höchsten Einkommen", sagte Birrer-Heimo. Dieses Geld könne man wirksamer für die Entlastung von Familien einsetzen.

Verbindung zur Heiratsstrafe

Beat Walti (FDP/ZH) hielt dagegen, auch Familien mit mittleren und höheren Einkommen sollten entlastet werden. "Diese Einkommen sind das Ergebnis harter Arbeit, oft beider Elternteile." Nach den Unternehmen könnten jetzt auch einmal Familien belohnt werden, sagte auch Leo Müller (CVP/LU) im Namen seiner Fraktion, umso mehr, als die Abschaffung der Heiratsstrafe noch etwas Zeit brauche.

Sylvia Flückiger-Bäni (SVP/AG) findet es zudem "grossartig, wenn Mütter zu Hause arbeiten und zu ihren Kindern schauen wollen".

Einigkeit bei Drittbetreuung

Finanzminister Ueli Maurer plädierte einmal mehr vergeblich dafür, den Abzug nicht zu erhöhen. Die Vorlage sei dazu da, den Fachkräftemangel zu beheben. Und höherer Kinderabzug bedeute für Bund und Kantone Mindereinnahmen in Höhe von 350 Millionen Franken - und dies ohne vorherige Konsultation.

Die zur Diskussion stehende Vorlage trägt den Titel "Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten". Von Anfang an einig waren sich National- und Ständerat darüber, dass Eltern für diese Betreuung künftig höhere Steuerabzüge machen können. Bei der direkten Bundessteuer sollen es statt 10'100 Franken bis zu 25'000 Franken sein. Die Summe entspricht in etwa den Kosten für einen nichtsubventionierten Krippenplatz für fünf Tage pro Woche.