Diese geht zurück auf eine parlamentarischen Initiative von Nationalrat Thomas Aeschi (SVP/ZG). Er will mit dem Veto verhindern, dass der Bundesrat Verordnungen erlassen kann, die nicht dem Willen des Parlaments entsprechen. Die Befürworterinnen und Befürworter sehen darin eine Art Notbremse, die auch präventive Wirkung haben soll.
Gemäss dem Entwurf kann ein Drittel eines Rates einen Antrag auf ein Verordnungsveto einreichen, und zwar innerhalb von 15 Tagen nach der Veröffentlichung der Verordnung. Die zuständige Kommission des Rates muss den Antrag innert 60 Tagen behandeln.
Lehnt die Kommission den Antrag ab, ist dieser erledigt. Stimmt die Kommission zu, behandelt der Rat den Antrag in der Regel in der folgenden Session. Stimmt er zu, ist der andere Rat am Zug - in der Regel noch in derselben Session. Das Veto ist angenommen, wenn beide Räte zugestimmt haben. Die Verordnung wäre damit vom Tisch, der Bundesrat müsste von vorne beginnen.
Ausgenommen vom Vetorecht wären Verordnungen, die der Bundesrat unmittelbar gestützt auf die Bundesverfassung erlässt. Ebenfalls ausgenommen wären Verordnungen, deren Inkraftsetzung im Gesetz zeitlich festgelegt ist oder die wegen fristgebundener rechtlicher Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Verträgen notwendig sind. Zudem hatte der Nationalrat Ausnahmen in Dutzenden von Gesetzen festgelegt.
Grundsätzliche Vorbehalte
Die vorberatene Ständeratskommission hatte zwar einst Aeschis parlamentarischer Initiative zugestimmt. Nun beantragte sie aber, die Gesetzesvorlage zur Einführung eines Verordnungsvetos abzulehnen. Einige Mitglieder hätten sich aus Gründen der Gewaltenteilung dagegen ausgesprochen, sagte Kommissionssprecher Raphaël Comte (FDP/NE). Andere hätten eine Stärkung der Rechte des Parlaments zwar begrüsst, seien aber von der Vorlage des Nationalrats nicht überzeugt.
Ein Problem sind laut Comte die Ausnahmen, ein anderes der Aufwand für Übersetzung und Publikation der erläuternden Berichte. Das wäre mit erheblichem personellem Mehraufwand verbunden, sagte er. Comte warnte auch davor, dass Geschäfte wegen eines Verordnungsvetos blockiert werden könnten. Das würde auch den Vollzug durch die Kantone behindern.
Die Kantone hätten sich deshalb klar gegen das Verordnungsveto ausgesprochen, sagte Benedikt Würth (CVP/SG), der als St. Galler Regierungsrat die Konferenz der Kantonsregierungen präsidiert. Er erinnerte zudem daran, dass eine Verordnungsänderung auch mit einer Motion initiiert werden könne.
Gewaltenteilung achten
Handlungsbedarf sieht die Kommission aber durchaus. Sie will bei einer nächsten Sitzung über die Einreichung eines Vorstosses diskutieren mit dem Ziel, dem Parlament mehr Einfluss auf die Verordnungen zu geben. Auf ein Veto will sie aber verzichten, um die Gewaltenteilung nicht zu gefährden.
Peter Föhn (SVP/SZ) setzte sich vergebens für das Verordnungsveto ein. Die notwendige Vorarbeit sei geleistet worden, sagte er. Die Hürden seien hoch, die Notbremse könnte nur in Ausnahmefällen gezogen werden.
Der Solothurner CVP-Vertreter Pirmin Bischof erinnerte daran, dass sein Kanton das Verordnungsveto eingeführt habe. Es habe sich herausgestellt, dass die Folgen relativ unspektakulär seien. Es resultiere weder administrativer Mehraufwand noch komme es zu Verzögerungen. Auf der anderen Seite habe das Verordnungsveto einige aus Sicht des Parlaments unerwünschte Verordnungen verhindert, sagte Bischof.
Verfassungswidrig
Der Bundesrat lehnt das Verordnungsveto ab. Es fehle eine verfassungsmässige Grundlage, die Gewaltenteilung werde verletzt, sagte Bundeskanzler Walter Thurnherr. Zudem sei der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen unverhältnismässig. Auch könnte in einem Rat Uneinigkeit darüber herrschen, was an einer Verordnung zu ändern sei, was zu einer Blockade führen würde.
Mit 31 zu 7 Stimmen sagte der Ständerat schliesslich klar Nein zum Verordnungsveto. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.