Dieser fordert auch, dass Weisungen der OAK BV vorgängig durch Bundesämter auf ihre Gesetzeskonformität überprüft werden müssen. Kuprecht argumentierte, weder das Innendepartement noch das Parlament könnten heute die OAK BV bei Kompetenzüberschreitungen aufhalten. Sie habe damit Narrenfreiheit in Bezug auf ihre Weisungen. Das sei stossend.
Der Bundesrat stellte sich dagegen. Die Unabhängigkeit der OAK BV sei bei deren Schaffung gewollt gewesen, sagte Sozialminister Alain Berset. Ausserdem könnten die Geschäftsprüfungkommissionen von National- und Ständerat schon heute die Tätigkeit der OAK BV überprüfen. Sie hätten auch schon interveniert.
Der Rat nahm die Motion trotzdem an, mit 22 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.