Anlass war eine Motion aus dem Ständerat, die weiter geht als die bisherigen Beschlüsse der grossen Kammer. Diese hatte schon früher entschieden, dass mit Zusatzverhandlungen Verbesserungen beim Lohnschutz, bei den staatlichen Beihilfen und in Sachen Unionsbürgerrichtlinie erzielt werden sollen.
Der Ständerat hatte dem ebenfalls zugestimmt. Damit stützen die Räte den Kurs des Bundesrats, der von der EU-Kommission Klärungen und Präzisierungen zu diesen Themen verlangt. Der Bundesrat habe die drei Anliegen bereits aufgenommen, bestätigte Aussenminister Ignazio Cassis im Nationalrat.
Die Motion des Ständerats verlangt zusätzlich Verhandlungen über die Zuständigkeiten des geplanten Schiedsgerichts. Zudem soll eine Anschlussgesetzgebung sicherstellen, dass die Schweizer Stimmberechtigten trotz dynamischer Rechtsübernahme weiterhin das letzte Wort haben. Schliesslich will der Ständerat die Abstimmung über die Kündigungsinitiative vorziehen.
Der Nationalrat lehnte diese Ergänzungen ab. Die nächsten Schritte müssten dem Bundesrat überlassen werden, sagte Matthias Jauslin (FDP/AG). Cassis erinnerte daran, dass die Zuständigkeiten des Gerichts im Abkommen klar geregelt seien. Die Arbeiten zur Sicherstellung der demokratischen Mitwirkungsrechte seien bereits im Gang.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hatte sich knapp für die Annahme der Zusatzaufträge ausgesprochen. Es sei wichtig, die demokratischen Rechte und die rechtsstaatlichen Institutionen im Rahmen der Verhandlungen mit der EU zu wahren, sagte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG). Der Nationalrat sprach sich jedoch mit 130 zu 53 Stimmen dagegen aus.