Der Nationalrat beharrt darauf, die Ärztezulassung mit der Vorlage über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zu verknüpfen: Künftig sollen die Kantone ambulante Leistungen, die heute allein von den Krankenkassen bezahlt werden, mitfinanzieren müssen. Die Kantone sind mit den Plänen des Parlaments aber überhaupt nicht einverstanden. Sie drohen mit dem Kantonsreferendum.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Ständerat ein weiteres Mal gegen die Verknüpfung ausgesprochen. Sonst würde die Zulassungvorlage verzögert, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). Die Diskussion um die einheitliche Finanzierung sei noch nicht weit fortgeschritten, die Kompromisssuche brauche noch Zeit.
Drohende Unterversorgung
Abgelehnt hat der Ständerat auch einen zwingenden Zulassungsstopp für den Fall eines überdurchschnittlichen Kostenanstiegs in einem medizinischen Fachgebiet. Laut Bischof wäre eine solche Lösung in gewissen Fällen kontraproduktiv, weil sie eine Unterversorgung zur Folge haben könnte. Anders als der Nationalrat will der Ständerat den Versicherern auch kein Beschwerderecht gegen die kantonalen Erlasse über Zulassungsbeschränkungen einräumen.
Weiter hält der Ständerat daran fest, dass die kantonalen Behörden Verstösse gegen Qualitätsauflagen sanktionieren können. Der Nationalrat will den Krankenkassen in dem Bereich eine wichtigere Rolle zuweisen. Laut Bischof handelt es sich für die Kantone auch dabei um einen "Casus belli".
Eingelenkt hat der Ständerat aber bei der Formulierung der Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere für ausländische Ärztinnen und Ärzte. Zu regeln galt es hier noch, unter welchen Bedingungen auf eine Sprachprüfung verzichtet wird.
Entgegengekommen ist er der grossen Kammer auch beim Spielraum für Zulassungsbeschränkungen: Kantone sollen die Zahl der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte in einem oder mehreren Fachgebieten oder bestimmten Regionen beschränken müssen. Ursprünglich wollte der Ständerat statt einer Pflicht nur eine Möglichkeit festlegen.
Erhebliche Differenzen
Trotz einiger Klärungen verbleiben "erhebliche Differenzen", wie Bischof betonte. Die Vorlage geht nun ein letztes Mal an den Nationalrat. Diese soll den seit 2001 provisorisch geltenden Ärztestopp definitiv regeln.
Ziel ist ist es, den Zustrom von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland zu drosseln. Allzu viele Ärzte führen nachweislich zu höheren Kosten und damit auch zu steigenden Krankenkassenprämien. Der provisorische Ärztestopp ist vom Parlament im Lauf dieses Jahres ein weiteres Mal bis 2021 verlängert worden.