Der Bundesrat muss damit entsprechende Massnahmen treffen. Er hatte sich damit einverstanden gezeigt. Die Postcom ist gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu den Preisen in der Grundversorgung zu überwachen. Ob das auch für Massensendungen gilt, ist umstritten.
Der Gesetzgeber habe dies gewollt, schrieb Motionär Olivier Feller (FDP/VD) zu seinem Vorstoss. Die Postcom weigere sich jedoch zu prüfen, ob die Post bei Vereinbarungen von individuellen Preisen für Massensendungen den Grundsatz der Gleichbehandlung einhalte. Zur Verwirrung trage ein Artikel in der Postverordnung bei. Die vorberatende Ständeratskommission kam ebenfalls zum Schluss, dass die Frage explizit geregelt werden sollte.