Der Entscheid fiel mit 136 zu 52 Stimmen bei 1 Enthaltung. Mit dem Nein ist der Vorstoss vom Tisch. Burgherr sprach von 30 bis 40 Franken im Spital und 15 bis 20 Franken in Arztpraxen. "Der Betrag soll spürbar sein, aber nicht wehtun." Patienten mit Bagatell-Erkrankungen verursachten im Notfall unnötig Kosten.
Ausnahmen schlug Burgherr für Kinder, Schwangere und auch vorbeugende Behandlungen wie Impfungen vor. Auch in Härtefällen, etwa für Randständige ohne Bargeld, sollte die Gebühr nicht eingezogen werden.
Die Mehrheit der Gesundheitskommission bezweifelte, dass der Nutzen einer Praxisgebühr den damit verbundenen Aufwand rechtfertigen würde. Sie verwies auf Erfahrungen in Deutschland, wo ab 2004 eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal erhoben wurde.
Zwar ging die Zahl der Arztbesuche im ersten Jahr zurück, erreichte aber bereits im zweiten Jahr wieder das Ausgangsniveau. Ende 2012 wurde die Praxisgebühr in Deutschland ersatzlos abgeschafft.
Die Einführung einer Praxisgebühr würde Ärztinnen und Ärzte administrativ zusätzlich belasten, sagte Kommissionssprecherin Yvonne Feri (SP/AG). Diese müssten in jedem neuen Behandlungsfall die Gebühr einziehen und dann auf der Rechnung abziehen. Dabei stelle sich insbesondere die Frage, wer entscheide, ob eine Ausnahme vorliege, in der auf die Praxisgebühr zu verzichten sei.
Anders hatte der Nationalrat bei einer ähnlichen parlamentarischen Initiative vor Wochenfrist entschieden Wer die Notaufnahme eines Spitals aufsucht, soll demnach künftig eine Gebühr von rund 50 Franken bezahlen müssen - es sei denn, er oder sie muss hinterher stationär behandelt werden. Die Gebühr soll verhindern, dass Patientinnen und Patienten schon wegen Bagatellen ins Spital gehen.
Die grosse Kammer hiess den Vorstoss des ehemaligen GLP-Nationalrates Thomas Weibel (ZH) mit 108 zu 85 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Darüber muss noch der Ständerat befinden.