Das Stimmenverhältnis in der Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) gegen einen Gegenvorschlag war Mitte Oktober mit 13 zu 12 äusserst knapp. Mit den neuen Mehrheiten in der grossen Kammer nach den Wahlen könnte sich das Blatt wenden.
Mit dem indirekten Gegenvorschlag will der Ständerat eine gesetzliche Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wenn eine Person identifiziert werden muss, beispielsweise zur Billettkontrolle.
Die Gegner des Gesetzesprojekts argumentieren, dass der Gegenvorschlag wenig bringe, weil er weitgehend Selbstverständliches regle. Die Befürworter sind der Auffassung, ein Gegenentwurf würde den Problemen Rechnung tragen, welche die Initiative in dieser Frage aufzeige.
Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" des Egerkinger Komitees lehnen sowohl der Ständerat als auch die Nationalratskommission ab. Die SPK sprach sich mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen dagegen aus.
Kantonale Verbote in Kraft
Die Initiative fordert ein landesweites Verhüllungsverbot. Im Auge hat das Komitee religiös begründete Verschleierungen, aber auch vermummte Vandalen. Ausnahmen vom Verhüllungsverbot will es ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums zulassen. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen.
Der Bundesrat will mit seinem indirekten Gegenvorschlag eine gesetzliche Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wenn die Person identifiziert werden muss. Als Beispiele genannt werden die Bereiche Migration, Zoll, Sozialversicherungen oder Billettkontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Burka-Verbote gibt es heute in den Kantonen St. Gallen und Tessin. In St. Gallen trat das Verbot Anfang Jahr in Kraft, im Tessin gilt es seit dem 1. Juli 2016. Die eidgenössische Volksinitiative fände laut einer aktuellen Umfrage eine Mehrheit. 63 Prozent von knapp 1000 Befragten würden ein Ja einlegen.