(sda) Das Parlament will eine gesetzliche Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wenn eine Person identifiziert werden muss. Nach dem Ständerat hat sich am Donnerstag auch der Nationalrat für einen indirekten Gegenvorschlag zur Burkainitiative ausgesprochen.

Der Entscheid in der grossen Kammer fiel mit 94 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Eine Allianz aus SP-, Mitte-, FDP- sowie GLP-Vertretern setzte sich durch. Dagegen stimmten geschlossen die SVP und mehrheitlich die Grünen, dazu einzelne Mitglieder der FDP.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) hatte einen Gegenvorschlag zur Burkainitiative noch knapp abgelehnt. Wegen der Empfehlung für Nichteintreten wurde am Donnerstag auch noch nicht über das generelle Verhüllungsverbot diskutiert, wie es das Volksbegehren fordert. Darüber debattiert die grosse Kammer dann nächstes Jahr.

Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" des Egerkinger Komitees um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann fordert ein landesweites Verhüllungsverbot. Das Parlament will die Kompetenz für solche Verbote bei den Kantonen belassen.

Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen indirekten Gegenvorschlag wollen die Räte aber eine gesetzliche Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wenn eine Person identifiziert werden muss, beispielsweise zur Billettkontrolle.