(sda) Das Schweizer Patentrecht soll modernisiert werden. Das fordert nach dem Ständerat auch der Nationalrat. Er hat am Donnerstag eine Motion von Thomas Hefti (FDP/GL) angenommen, im Einverständnis mit dem Bundesrat.

Der Entscheid fiel mit 133 zu 55 Stimmen. Nur die SVP stemmte sich gegen die Überweisung des Vorstosses. Dieser bedeute einen erheblichen Ausbau der Verwaltung, das Kosten-Nutzen-Verhältnis sei negativ, sagte Hans-Ueli Vogt (ZH) im Namen seiner Fraktion.

Die Mehrheit folgte aber dem Motionär. Hefti fordert eine Patentprüfung, die internationalen Standards entspricht.

Neue Regeln

Der Bundesrat soll ein effizientes und kostengünstiges Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vorsehen. Das Patentwesen sei für die Schweizer Wirtschaft wichtig, argumentierte er. Heute führe der Weg zum Schweizer Patent aber über eine unvollständige und doch umständliche Patentprüfung, die nicht mehr zeitgemäss sei.

Mit der Motion schlägt Hefti vor, dass Schweizer Patente künftig erteilt werden, wenn das Institut für geistiges Eigentum festgestellt hat, dass der Gegenstand des beantragten Patentes neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht.

Wer als Anmelder oder auch als Dritter an einer schnellen Klärung interessiert ist, soll einen Beschleunigungsantrag stellen können. Gegen die Erteilung von Schweizerischen Patenten sollen Dritte Einspruch erheben können - neu auch gestützt darauf, dass das Patent nicht neu sei oder nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe.

Details noch unklar

Der Bundesrat befürwortet eine Reform. Zwar habe sich das Schweizer Patentsystem in der Praxis grundsätzlich bewährt, schrieb er in seiner Stellungnahme. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen könnte sich die Schweiz jedoch den Systemen der anderen Staaten angleichen.

Bei einem voll geprüften Patent würden die Hürden und Kosten für die Patentierung zwar höher, gleichzeitig erhöhe sich aber auch dessen Wert. Die konkrete Ausgestaltung müsse aber noch eingehend abgeklärt werden.