Müller argumentierte, die Behandlung von Kindern und Jugendlichen nehme viel Zeit in Anspruch, da Gespräche wichtig seien, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Das müsse auch in den Sozialversicherungstarifen abgebildet werden. Zeitliche Limitationen dürften nicht dazu führen, dass die Zeit nur noch für kurative Leistungen reiche.
Stimmt der Nationalrat ebenfalls zu, wird der Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, die adäquate Tarife gewährleistet. Der Bundesrat schrieb in seiner Stellungnahme, die Tarife berücksichtigten bereits heute die Besonderheiten der Kinder- und Jugendmedizin.
Mit den Anpassungen des Tarmed in den Jahren 2014 und 2018 seien die Leistungen der Grundversorgung inklusive der Pädiatrie tariflich bessergestellt worden. Mit dem Eingriff im Jahr 2018 seien unter anderem für Kinder Ausnahmen bei den Mengenbeschränkungen für gewisse Leistungen eingeführt worden.
Im stationären Bereich habe die Swiss DRG die Anliegen der Kinderspitäler aufgenommen und in den vergangenen Jahren wesentliche Verbesserungen in der Tarifstruktur erreicht. Damit lasse sich eine systematische Unterdeckung der erbrachten Leistungen der Kindermedizin vermeiden. Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen sei daher nicht erforderlich, sagte Gesundheitsminister Alain Berset.