Der Berufsverband der Pflegefachfrauen und -männer fordert mit der Volksinitiative "Für eine starke Pflege" mehr Pflegepersonal und die Sicherung der Qualität in der Pflege. Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) will das Begehren mit einem indirekten Gegenvorschlag umsetzen.
Minderheit für Initiative
Der Nationalrat hat für die Beratungen am Montag und am Dienstag Zeit eingeplant. Zunächst wird er über die Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative beraten; drei Dutzend Rednerinnen und Redner haben sich eingetragen.
Die Mehrheit der SGK und der Bundesrat lehnen die Initiative ab; eine Minderheit beantragt eine eine Ja-Empfehlung. Sie findet, dass das von der SGK ausgearbeitete Gesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege die Anliegen des Pflegefachpersonals zu wenig berücksichtige.
Im Anschluss wird der von der SGK ausgearbeitete indirekte Gegenvorschlag durchberaten. Zunächst hat der Rat dabei über Nichteintretensanträge der SVP zum Gesetzesentwurf und drei Bundesbeschlüssen zu entscheiden. Ein Teil von Initiative und Gegenvorschlag ist die ausgeweitete Kompetenz für Pflegefachleute.
Zusätzlich zu ärztlich verschriebenen Leistungen sollen Pflegefachleute neu auf Grund einer Vereinbarung mit den Versicherern auch Leistungen abrechnen können, wenn kein Arzt oder keine Ärztin sie anordnet. Welche Leistungen das sind, muss der Bundesrat festlegen.
Die Kommission hat hier einen Vorschlag aus der Vernehmlassung aufgenommen. Der Bundesrat lehnt die Kompetenzausweitung für Pflegende allerdings ab. Er argumentiert mit unerwünschten Kostensteigerungen.
Eine Minderheit will ins Gesetz schreiben, dass Spitäler und andere Einrichtungen sicherstellen müssen, dass neben ausreichend Ärztinnen und Ärzten auch eine Mindestanzahl Pflegefachleute pro Patient oder Patientin zur Verfügung steht.
Ausbildungsoffensive
Zweiter Teil der Vorlage ist eine Ausbildungsoffensive, als Abhilfe gegen den Personalnotstand in der Pflege. Kantone sollen Spitälern, Pflegeheimen und Spitex-Organisationen verbindliche Vorgaben machen zur Zahl der Ausbildungsplätze. Im Gegenzug sollen Bund und Kantone sich an Kosten der Schulen und Ausbildungslöhnen beteiligen.
Die Kommission beantragt dafür einen Verpflichtungskredit von maximal 469 Millionen Franken für die nächsten acht Jahre. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag, will aber nur 369 Millionen Franken ausgeben, 100 Millionen Franken weniger als die SGK.
Um den Zugang zu Ausbildungen an Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) zu erleichtern, sollen die Kantone Studierende mit Ausbildungsbeiträgen unterstützen. Eine Minderheit will Beiträge nur bei Familien- oder Betreuungspflichten gewähren, eine zweite Darlehen ermöglichen und eine dritte diesen Passus streichen.
Umstritten ist in der Kommission auch, in welchem Ausmass und wofür genau der Bund soll die Kantone bei der Ausbildungsoffensive finanziell unterstützen soll. Der Vorschlag der SGG, wonach die Bundesbeiträge für die Kantone abgestuft gewähren, je nachdem, welche Massnahmen sie ergreifen, ist umstritten.
Nach der Vernehmlassung hat die Kommission zudem beschlossen, auf neue Bestimmungen zum Schutz der Berufsbezeichnungen zu verzichten. Diese könnten zu Rechtsunsicherheit führen, fand die Mehrheit. Die Minderheit hingegen will den geförderten Ausbildungen entsprechende Berufsbezeichnungen ins Gesundheitsberufegesetz schreiben.