Mit 26 zu 17 Stimmen trat die kleine Kammer auf die Gesetzesvorlage ein. Sie berät nun die Details. Der Nationalrat möchte die Vorlage beerdigen. Lehnt er sie ein zweites Mal ab, ist sie vom Tisch.
Heute fehlt eine explizite Regelung zum Whistleblowing. Es ist an den Gerichten, zu entscheiden, ob ein Whistleblower die Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber verletzt hat oder nicht. Dabei müssen sie eine Güterabwägung vornehmen.
Preis erhalten und verurteilt
Faktisch verbiete der Status quo das Whistleblowing, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH). Das führe zu absurden Situationen. So hätten die beiden Frauen, die Missstände im Zürcher Sozialdepartement aufdeckten, den "Prix Courage" erhalten - und seien gleichzeitig wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt worden. "Das kann nicht sein", sagte Jositsch.
Die Mehrheit der Kommission sei der Ansicht, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung besser sei als die heutige Situation. Eine Kaskadenlösung möge kompliziert sein, doch brauche es eine solche, sagte Jositsch, sonst wären die Arbeitgeber nicht dabei. Beat Rieder (CVP/VS) fragte, was an der vorgeschlagenen Regelung kompliziert sein solle.
Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats müsste der Arbeitnehmer den Missstand zunächst intern melden. Wenn der Arbeitgeber auf eine Meldung nicht reagiert oder wenn dem Arbeitnehmer gekündigt wurde, dürfte sich dieser an die Behörden wenden. Der Gang an die Öffentlichkeit wäre erst als letztes Mittel erlaubt.
Verkorkstes Geschäft
Gegen eine solche Regelung stellte sich Paul Rechsteiner (SP/SG). Er sprach von einem "verkorksten Geschäft". Ursprünglich sei ein wirksamer Kündigungsschutz für Whistleblower das Ziel gewesen. Davon sei nichts übrig geblieben. Vielmehr würde die vorgeschlagene Regelung die Situation der Betroffenen noch verschlechtern.
Heute könnten sich die Arbeitnehmenden nämlich beispielsweise bei Lohndumping an ihre Gewerkschaften wenden. Das würde mit der Kaskadenlösung ausgeschlossen. Die Betroffenen müssten sich zunächst an den Arbeitgeber richten - den Urheber der Missstände. Ohne Kündigungsschutz, der diesen Namen verdiene, hänge jede Vorlage zum Whistleblowing in der Luft, kritisierte Rechsteiner.
In Sachen Kündigungsschutz ist keine Änderung vorgesehen. Würde ein Whistleblower, der sich korrekt verhalten hat, entlassen, wäre dies zwar eine missbräuchliche Kündigung. Der Arbeitnehmer hätte aber wie heute Anspruch auf sechs Monatslöhne. Der Bundesrat wollte den Anspruch für Whistleblower zunächst auf zwölf Monate erhöhen, war damit aber schon in der Vernehmlassung aufgelaufen.
Alles ausgeleuchtet
Justizministerin Karin Keller-Sutter stellte fest, die vorgeschlagene Lösung verfolge einen liberalen Ansatz. Eine einfachere Lösung zu finden, sei kaum möglich. Mit der Vorlage würde die heutige Rechtsunsicherheit behoben. Auch würde den internationalen Vorgaben Rechnung getragen, namentlich jenen der OECD.
Zum Kündigungsschutz sagte Keller-Sutter, es sei zwischen den Sozialpartnern nicht gelungen, eine Lösung zu finden. Es sei alles ausgeleuchtet und diskutiert worden. "Eine bessere Vorlage können wir Ihnen nicht vorlegen."
Es handelt sich bereits um den zweiten Anlauf. Einen ersten Entwurf hatte das Parlament 2015 als zu kompliziert befunden und an den Bundesrat zurückgewiesen.