Der Bundesrat zeigte sich bereit, dem Parlament eine Änderung des Zollgesetzes zu unterbreiten, die dem Anliegen so weit wie möglich gerecht wird.
Die Zollverwaltung verschärfte ihre Praxis 2017, weil die Eidgenössische Finanzkontrolle zum Schluss gekommen war, die alte Praxis sei mit dem Legalistätsprinzip unvereinbar und stelle eine Verletzung des Rechtsgleichheitsgebots dar.
In den Augen des Parlaments stellt die neue Praxis aber ein ernstes Problem für die Wirtschaft dar. Früher seien Kontrollen rasch und unbürokratisch durchgeführt worden, argumentierte der Motionär. Strafverfahren in Bagatellfällen seien nur dann durchgeführt worden, wenn Wiederholungen oder sonstige gravierende Gründe vorgelegen seien.
Nun würden die Deklaranten - gewerblich tätige Zollanmelder - für jeden geringfügigen einzelnen Arbeitsfehler bestraft. Das Speditionsgewerbe werde mit Bagatellstrafverfahren überflutet. Die Folge sei ein unverhältnismässiger bürokratischer Mehraufwand, sowohl für die Wirtschaft als auch für die Zollverwaltung.
Die Situation sei für alle Beteiligten unbefriedigend und nicht akzeptabel, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO) im Ständerat. Die Kommission erwarte vom Bundesrat, dass er noch vor dem Vorliegen des revidierten Zollgesetzes eine Lösung finde. Finanzminister Ueli Maurer sagte, der Bundesrat prüfe eine vorgezogene Regelung.