(sda) Der Vorlage des Bundesrats zur Beseitigung der Heiratsstrafe droht im Parlament der Absturz. Die ständerätliche Wirtschaftskommission (WAK) hat deswegen eine Übergangslösung mittels Motion eingereicht. Doch diese hat die kleine Kammer am Dienstag abgelehnt.

Mit 26 zu 15 Stimmen sprach sich der Ständerat gegen den Vorstoss aus. Dieser ist damit vom Tisch. Die WAK hatte als Übergangslösung eine Erhöhung des Sozialabzugs oder des Zweiverdienerabzugs für Ehepaare vorgeschlagen. Damit sollten Verheiratete um rund 1,4 Milliarden Franken entlastet werden.

Bereits am (morgigen) Mittwoch wird sich der Nationalrat mit der eigentlichen Vorlage befassen. Wie der Ständerat in der Herbstsession sprach sich auch die vorberatende Kommission für die Rückweisung an den Bundesrat aus.

Dieser schlägt vor, dass die Steuerbehörden künftig bei Ehepaaren zwei Varianten durchrechnen: eine Besteuerung nach gemeinsamer Veranlagung und eine in Anlehnung an die Besteuerung von Konkubinatspaaren. In Rechnung gestellt würde dann automatisch der tiefere Betrag.

Die von der Regierung vorgeschlagene doppelte Veranlagung wird insbesondere dafür kritisiert, dass sie keine zivilstandsunabhängige Besteuerung bewirkt und zu hohen Mindereinnahmen führt. Die gleiche Kritik könne gegen die vorgeschlagene Übergangslösung der WAK vorgebracht werden, sagte Finanzminister Ueli Maurer.

Von der Heiratsstrafe betroffen sind nach Angaben des Bundes rund 454'000 Zweiverdienerehepaare und 250'000 Rentnerehepaare. Sie sind gegenüber unverheirateten Paaren durch eine steuerliche Mehrbelastung von mehr als 10 Prozent benachteiligt, was laut Bundesgericht verfassungswidrig ist.