Der Vorstoss sei nicht gegen die Finanzkontrolle gerichtet, betonte er. Deren Arbeit schätze er. Aber der Bund könne nicht so agieren, als ob ihm eine teilprivatisierte Gesellschaft immer noch zu hundert Prozent gehören würde.
Als börsenkotierte Publikumsgesellschaft unterliege die Swisscom auch den Vorschriften des Kapitalmarkt- beziehungsweise Börsenrechts. Damit müsse sie strengere Regeln zur Gleichbehandlung aller Aktionäre einhalten.
Die Prüfungstätigkeiten der Finanzkontrolle mit damit verbundenen Aktenzugangsrechten führen zu heiklen Abgrenzungen und ungeklärten Rechtsfragen. Der Mehrheitsaktionär erhalte privilegierten Zugang zu vertraulichen und allenfalls börsenrelevanten Informationen. Der Verwaltungsrat befinde sich damit in einem Dilemma.
Der Bundesrat zeigte sich einverstanden mit einer Änderung. Finanzminister Ueli Maurer sagte, neben der Swisscom seien auch Skyguide und Identitas betroffen. Im Sinne der Gouvernanz sei es nicht zulässig, wenn der Hauptaktionär ein zusätzliches Kontrollinstrument einsetzen und sich dadurch allenfalls einen Vorteil verschaffen könne.
Ein Teil des Rates wollte den Vorstoss zur Vorprüfung an seine Kommission schicken. Das lehnte die Mehrheit aber ab. Der Rat stimmte der Motion schliesslich oppositionslos zu. Diese geht nun an den Nationalrat.