Die kleine Kammer folgte oppositionslos einer Mehrheit ihrer vorberatenden Rechtskommission. Nun geht die Vorlage zurück an den Nationalrat. Hält er am Reformprojekt fest, entscheidet der Ständerat ein zweites Mal. Träte die kleine Kammer dann zum zweiten Mal nicht ein, wäre die Vorlage erledigt.
Ziel dieser Revision ist es, das Bundesgericht von einfachen Fällen zu entlasten, damit es sich vermehrt um Beschwerden kümmern kann, welche eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufwerfen. Der Nationalrat stimmte der Vorlage im Frühjahr zu.
Dabei folgte er in den Grundzügen dem Bundesrat und entschied, dass die subsidiäre Verfassungsbeschwerde beibehalten werden soll: Wer sich durch einen kantonalen Entscheid in seinen verfassungsmässigen Rechten verletzt fühlt, soll weiterhin ans Bundesgericht gelangen können - auch wenn der kantonale Entscheid einen Ausnahmetatbestand betrifft oder unter der entsprechenden Streitwertgrenze liegt.
Kernpunkt nicht berücksichtigt
Das Bundesgericht habe sich primär von der Abschaffung der subsidiären Verfassungsbeschwerde eine Entlastung erhofft, sagte Kommissionssprecher Beat Rieder (CVP/VS). Ohne diesen Punkt verliere die Revision ihren Sinn und Zweck.
Der Bundesrat wollte die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ursprünglich abschaffen. Nach der Vernehmlassung entschied er aber, daran festzuhalten. Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde sei namentlich in Bereichen wie Einbürgerungen und öffentlichen Beschaffungen oder bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen von Bedeutung, schrieb er.
Mit der Beibehaltung der subsidiären Verfassungsbeschwerde ist sichergestellt, dass kantonale Entscheide, die Grundrechte betreffen, nicht direkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gezogen werden können.
Bundesgericht kritisiert Vorschlag
Das Bundesgericht kritisierte den Entscheid des Bundesrats. Damit werde die Wirkung der Vorlage in ihr Gegenteil verkehrt, schrieb es. Es resultiere nicht eine Entlastung, sondern eine Mehrbelastung. Heute scheitere eine grosse Zahl der subsidiären Verfassungsbeschwerden bereits an den Sachurteilsvoraussetzungen oder verfehle die strengen Begründungsanforderungen an eine Willkürrüge.
Für den Rechtssuchenden blieben nur Kosten und Frustration übrig. Dies führe zu einem Vertrauensverlust in die Justiz, die zwar formell angerufen werden, aber doch nicht zum erhofften Recht verhelfen könne.
Von im Jahre 2017 beurteilten 427 subsidiären Verfassungsbeschwerden hat das Bundesgericht nach eigenen Angaben acht ganz oder teilweise gutheissen. Insgesamt liegt die Quote bei 13 Prozent, ohne subsidiäre Verfassungsbeschwerde bei 14 Prozent.