Gemäss dem Gesetzesentwurf sollen Kantone Spitälern, Pflegeheimen und Spitex-Organisationen verbindliche Vorgaben machen zur Zahl der Ausbildungsplätze. Kantone sollen sich an Kosten der höheren Fachschulen und Fachhochschulen und Ausbildungslöhnen beteiligen. Der Bund soll die Kantone dabei finanziell unterstützen.
Die Ausbildungsoffensive soll Berufsleute trotz geringem Einkommen zu diesen Studiengängen motivieren. Minderheitsanträge, Ausbildungsbeiträge nur für Personen mit Familien- oder Betreuungsleistungen ins Gesetz zu schreiben respektive zu streichen, wurden ebenso abgelehnt wie Anträge, die Bundesbeiträge unbegrenzt und ohne Befristung auf acht Jahre zu gewähren.
Der Bund muss gemäss Gesetzesvorschlag den Kantonen bei der Ausbildungsoffensive finanziell unter die Arme greifen. Der Bundesrat hatte im Gegensatz zur Gesundheitkommission (SGK) für die Vorgaben an die Kantone eine Kann-Formulierung gewählt. Damit solle die Kantonsautonomie in der Ausbildung von Gesundheitsfachleuten respektiert werden, wie Gesundheitsminister Alain Berset sagte.
Gleichzeitig könnte der von der SGK beantragte und vom Rat bewilligte Bundesbeitrag von 469 Millionen um 100 Millionen Franken gesenkt werden, führte Berset aus. Angesichts der Tatsache, dass seine Version im Rat keine Unterstützung fand, verzichtete Berset aber auf einen Antrag.