(sda) National- und Ständerat sind sich noch nicht einig, wie weit der Konsumentenschutz bei Versicherungen gehen soll. Der Nationalrat hat die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes am Mittwoch zum zweiten Mal beraten. Dabei übernahm er zahlreiche vom Ständerat beschlossene Bestimmungen zu Gunsten der Versicherungen.

Der Ständerat habe sich der Versicherungslobby gebeugt, kritisierte Konsumentenschützerin Prisca Birrer-Heimo (SP/LU). Der Nationalrat müsse das nun wieder korrigieren. Das tat er, aber nur teilweise.

Mit 107 zu 84 Stimmen hat der Nationalrat an der Nachhaftung in der Krankenzusatzversicherung festgehalten. Es geht zum Beispiel um Krankheiten, die beim Auslaufen einer Versicherung zwar schon vorhanden, aber noch nicht erkennbar sind. Nach dem Willen des Nationalrats soll die Versicherung dafür noch bis zu fünf Jahre nach Beendigung des Vertrages haften.

Nicht nachgegeben hat der Nationalrat auch bei der Kündigung nach einer Anzeigepflichtverletzung. Er hielt mit 99 zu 80 Stimmen an seinem Beschluss fest, wonach der Versicherer den Vertrag nach Ablauf von zwei Jahren nicht mehr mit der Begründung kündigen kann, dass der Versicherte ein Risiko verschwiegen oder falsch angegeben habe. Birrer-Heimo erinnerte daran, dass das Kündigungsrecht der Versicherten ebenfalls erlischt, falls umgekehrt der Versicherer falsche Angaben macht.

Existenziell für KMU

Ebenfalls festgehalten hat der Nationalrat am direkten Forderungsrecht für Geschädigte. In zahlreichen Punkten hat er jedoch nachgegeben, teils gegen den Willen seiner Kommission. So hat er mit 103 zu 89 Stimmen beschlossen, dass in der kollektiven Taggeldversicherung nicht nur der Versicherte, sondern im Schadenfall auch die Versicherung kündigen kann.

Der Ständerat hatte so entschieden, damit Versicherungen defizitäre Verträge kündigen können. Andernfalls würden diese nur noch befristete Verträge abschliessen, gab Thomas Aeschi (SVP/ZG) zu bedenken. Das zusätzliche Risiko werde sich auf die Prämien niederschlagen, sagte Olivier Feller (FDP/VD).

Laut Birrer-Heimo ist das jedoch KMU-feindlich: Der plötzliche Wegfall der Versicherung könne für einen kleinen Betrieb existenziell sein, sagte sie. Einig sind sich die Räte aber darüber, dass Krankenzusatzversicherungen nur von den Versicherten gekündigt werden können.

Kein Widerruf bei Vertragsänderung

Eingelenkt hat der Nationalrat auch beim Widerrufsrecht. Zunächst wollte er den Versicherten ein solches nicht nur beim Vertragsschluss, sondern auch bei wesentlichen Vertragsänderungen zugestehen. Änderungen könnten einen ebenso grossen Einfluss haben auf die Rechtsstellung wie der Abschluss, erklärte Birrer-Heimo. Maurer hingegen warnte vor unbestimmten Rechtsbegriffen und Rechtsunsicherheit.

Diskussionslos stimmte der Nationalrat einigen vom Ständerat beschlossenen Verbesserungen für Konsumentinnen und Konsumenten zu, darunter die Abschlagszahlungen oder das Kündigungsrecht bei Gefahrsminderung: Der Versicherungsnehmer soll den Vertrag kündigen oder eine Prämienreduktion verlangen können, wenn das Risiko eines Schadenseintritts wesentlich kleiner geworden ist.

Gestrichen hat der Nationalrat hingegen die vom Ständerat beschlossene zusätzliche Transparenz über die Kosten für den Rückkauf von Lebensversicherungen. Auch die Änderungen bei den Kriterien für professionelle Versicherungsnehmer fanden keine Mehrheit.

Auf einen bereits bereinigten Punkt ist der Nationalrat zurückgekommen: Er will es den Versicherungen verbieten, Geschädigten Verfehlungen des Versicherten vorzuhalten. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.