Der Nationalrat hatte die vom Ständerat sistierte Motion aus der FDP schon 2017 angenommen. Diese verlangt eine Änderung des Binnenmarktgesetzes mit dem Ziel, das binnenmarktrechtliche Ausschreibungsverfahren zu stärken.
Namentlich müsse klargestellt werden, dass die Ausschreibungspflicht auch für die Vergabe von Nutzungsrechten für beschränkt verfügbare öffentliche Sachen sowie für Leistungsaufträgen gelte.
Geschlossen sind Märkte, wenn die öffentliche Hand Aufträge der Grundversorgung Privaten überträgt und dabei Leistungsaufträge mit Abgeltungen vergibt, wenn Monopole die Zahl der Anbieter beschränken oder wenn nicht alle Nachfrager berücksichtigt werden können, etwa bei Taxistandplätzen, wie Andrea Caroni (FDP/AR) ausführte.
Eine entsprechende Gesetzesbestimmung zu der Frage sei relativ zahnlos geblieben, sagte Caroni. Einen Bericht zum Anliegen der Motion verfasste der Bundesrat auf Wunsch des Nationalrates zwar bereits. Er beschränkte sich dabei aber auf die Bundesebene, wie die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerates schreibt.
Das Postulat der WAK, das nun auch eine Untersuchung auf Kantonsebene fordert, hiess der Ständerat gut. Die Motion bleibt sistiert, bis der zweite Bericht des Bundesrates vorliegt. Erst danach soll über den Auftrag für eine Anpassung des Binnenmarktgesetzes entschieden werden. Der Bundesrat war mit diesem Vorgehen einverstanden.