(sda) Die Schweiz soll als Standort für internationale Schiedsgerichte gestärkt werden. Der Nationalrat hat am Donnerstag einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Die Parteien vereinbaren im Vorfeld oder in einem konkreten Streitfall Sitz und Zusammensetzung des Schiedsgerichts sowie das massgebende Verfahrensrecht. Weit verbreitet ist dieses Instrument der Streitbeilegung im Handels-, Finanz-, Investitionsschutz- und Sportrecht.

Die Schweiz gehöre zu den führenden internationalen Schiedsplätzen, sagte Kommissionssprecher Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH). Als Gründe dafür nannte er den Gestaltungsspielraum bei der Verfahrensgestaltung, die Rechtsstaatlichkeit, aber auch die gut ausgebildeten Juristen und die Infrastruktur. Bei der Gesetzesänderung gehe es daher nur um Retuschen, erklärte Vogt.

Den Auftrag dazu hatte das Parlament erteilt. Der Bundesrat schlug insbesondere vor, die vom Bundesgericht in den letzten 30 Jahren entwickelten Grundsätze gesetzlich zu verankern. Das betrifft beispielsweise Rechtsmitteln gegen einen Schiedsentscheid. Die Revision sowie die Berichtigung, Erläuterung und Ergänzung von Schiedsentscheiden werden ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen.

Weiter sollen die Regeln anwender- und schiedsfreundlicher ausgestaltet werden. So sollen etwa in Verfahren vor dem Bundesgericht nicht nur Beilagen, sondern auch Rechtsschriften in Beschwerde- und Revisionsverfahren in englischer Sprache eingereicht werden können. Das Bundesgericht kann auch eine beglaubigte englische Übersetzung des Entscheids erstellen lassen.

Ein Schiedsverfahren soll künftig auch bei einseitigen Rechtsgeschäften wie Testamenten, Stiftungen oder Trusts möglich sein. Auf Antrag der Rechtskommission hat der Nationalrat zudem beschlossen, die Revision bei nachträglich entdeckten Ablehnungsgründen auf diejenigen Fälle zu beschränken, in welchen berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit oder der Unparteilichkeit des Schiedsgerichts vorliegen.

Abgelehnt hat der Nationalrat den Antrag, dass Schiedsgerichte bei Verdacht auf Korruption zusätzliche Beweise verlangen können. Es sei nicht Aufgabe eines Schiedsgerichts, übergeordnetes staatliches Recht durchzusetzen, sagte GLP-Sprecher Beat Flach (AG).

Keinen Handlungsbedarf erkannte der Bundesrat beim Verhältnis von staatlichen Gerichten zu Schiedsgerichten. Das Parlament hatte ihn beauftragt, neue Regeln in diesem Bereich zu prüfen. In der Gesamtabstimmung sagte der Nationalrat ohne Gegenstimme Ja zur Revision des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.